RECHTLICHES
Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen des Blautopfbähnle/Spatzenbähnle
§1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Nutzung des Blautopfbähnle/Spatzenbähnle (nachfolgend „Betreiber“ genannt). Mit dem Erwerb eines Fahrscheins erkennt der Fahrgast diese Bedingungen an.
§2 Anspruch auf Beförderung
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur mit gültigem Fahrschein.
- Die Beförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.
- Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
§3 Fahrscheine und Preise
- Es gelten die jeweils veröffentlichten Fahrpreise.
- Fahrscheine sind während der gesamten Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
§4 Verhalten der Fahrgäste
- Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Es ist untersagt:
- während der Fahrt aufzustehen, sofern nicht ausdrücklich erlaubt,
- Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen,
- andere Fahrgäste zu belästigen oder zu gefährden.
- Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fahren.
§5 Tiere und Gepäck
- Die Mitnahme von Tieren ist nur mit Zustimmung des Betreibers erlaubt.
- Tiere dürfen andere Fahrgäste nicht gefährden oder stören.
- Gepäckstücke sind so zu verstauen, dass sie keine Gefahr darstellen.
§6 Fahrplan und Betriebsstörungen
- Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung eines bestimmten Fahrplans.
- Der Betreiber behält sich Änderungen, Verzögerungen oder den Ausfall von Fahrten vor, insbesondere aus technischen oder wetterbedingten Gründen.
- Bei Ausfall einer Fahrt wird der Fahrpreis erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§7 Haftung
- Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Für Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten der Fahrgäste entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§8 Ausschluss von der Beförderung
Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie:
- gegen diese Bedingungen verstoßen,
- die Sicherheit gefährden,
- den Betriebsablauf erheblich stören.
§9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
§10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.